Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
- 1 Monat bis 10 Tage vor dem Ankunftstag: 50%
- 9 Tage bis 4 Tage vor dem Ankunftstag: 70%
- am 3. oder 2. Tag vor dem Ankunftstag: 90%
- am Ankunftstag: 100%
Behinderungen der Anreise:
Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb
erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich
sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage
der Anreise zu bezahlen.
Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit
wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich
wird.
Europäische Reiseversicherung